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Allgemeine verkaufsbedingungen

 

1 BESTELLUNGEN - Die Bestellungen für Standard- oder Spezial-Material müssen sich auf Angeboten der Firma TECNIDEA CIDUE S.r.l. beziehen. Die Bestellungen sind für die Kunden verbindlich. Wenn die Arbeit begonnen hat, werden Annullierungen oder Verkleinerungen von Bestellungen nicht mehr angenommen, wenn nur der Kunde die Kosten für Material und Arbeit bis zur Aufhebung des Auftrages bezahlt. Diese Kosten werden von der Firma TECNIDEA CIDUE S.r.l. ausgerechnet.

2 PREISE - Man versteht die Preisen, die am Tag der Bestellung gültig sind. Die Preisen verstehen sich ab Werk Verona, ohne Verpackung. Falls Preiserhöhungen sich für Material und Arbeitskosten während der Lieferzeit einstellen, hat die Firma TECNIDEA CIDUE S.r.l. das Recht, die entsprechenden Preise auch für laufende Bestellungen anzugleichen.

3 LIEFERFRIST - Nur die von der Firma TECNIDEA CIDUE S.r.l. bestätigen Liefertermine sind gültig, aber sie sind unverbindlich. In Falle der Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Streike oder anderen Fälle von höherer Macht, werden die Liefertermine automatisch verlängert, ohne dass die Firma TECNIDEA CIDUE S.r.l. Schadenersatz irgendwelcher Art bezahlen müsste. Der Kunde ist auf jeden Fall verpflichtet, das bestellte Material abzuholen, wenn es bereit ist.

4 SPEDITIONEN - Die Speditionen sind zu Lasten des Auftraggebers und auf dessen Risiko und Gefahr ausgeführt, auch diejenigen franko Haus. Reklamationen wegen eventueller Mankos müssen innerhalb 8 Tage nach Erhalt der Sendung gemeldet werden. Wenn es vereinbart wird, dass die Transportkosten, auch nur teilweise, zur Lasten von TECNIDEA CIDUE S.R.L. gebracht werden, kann die Firma TECNIDEA CIDUE S.r.l. den günstigsten Speditionsweg wählen.

5 VERPACKUNG - Die Verpackung wird zu Selbstkosten verrechnet.

6 RÜCKGABEN - Die Firma TECNIDEA CIDUE S.R.L. nimmt keine Rückgaben von Material an, außer wenn der Kunde die Kosten von Verpackung, Verzollung und eventuelle Rückgaben nach vorausgehender Ermächtigung bezahlt. Zur Abdeckung der Lasten von Einlagerung und Verwaltung wird dem Käufer 15 % vom Warenwert belastet.

7 GARANTIE - Die Firma TECNIDEA CIDUE S.r.l. verpflichtet sich kostenlos, jene Stücke zu reparieren oder zu ersetzen, die sie als defekt anerkennen. Die beanstandete Ware muss frei von allen Spesen der Firma TECNIDEA CIDUE S.r.l. zugestellt werden. Die Garantie verfällt, wenn die als defekten retournierten Stücke vom Kunden repariert oder bearbeitet worden sind. Die vom Kunden von defekten Stücken durchgeführten Reparaturen werden von der TECNIDEA CIDUE S.r.l. erst nach Prüfung der mitgeteilten Spesen anerkannt. Die TECNIDEA CIDUE S.r.l. übernimmt keine Verantwortung und sie anerkennt keine Schäden jeglicher Art, die sich während des Gebrauchs seiner Artikel ergeben, auch wenn diese defekt sind.

8 HAFTUNG - Die Firma TECNIDEA CIDUE S.r.l. übernimmt keine Verantwortung und gewährt keinen Schadenersatz für Schäden, die während seines Gebrauchs geschehen , auch wenn sie defekt sind,. Die Firma TECNIDEA CIDUE S.r.l. lehnt jegliche Verantwortung bei der Herstellung nach Kundenzeigung von Teilen ab, die mit eventuellen Patentrechtlichen Ansprüchen belegt sind.

9 ZAHLUNGEN - Es werden nur Zahlungen anerkannt, die zum vereinbarten Termin erfolgen. Wenn der Zahlungstermin abgelaufen ist, berechnet die Firma TECNIDEA CIDUE S.r.l. Verzugszinsen von 3 % über dem normalen Zins, aber das Recht behält sich vor, die Zahlung zu verlangen. Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Kunden, behält sich die Firma TECNIDEA CIDUE S.r.l. das Recht vor, Lieferungen von laufenden Aufträgen einzustellen oder Vorauszahlung zu verlangen, ohne Schadenansprüche oder Entschädigungen aller Art zu gewähren. Jede Anfechtung der Materialen in Fabrikation oder schon im Besitz des Kunden, befreit diesen nicht zur Zahlung auf den festgestellten Termin und zwar für die ganze Summa der Rechnung, ohne jeglichen Abzug.

10 EIGENTUMSVORBEHALT - Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der TECNIDEA CIDUE S.r.l. bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen.

11 GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT - Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht von Verona züstandig.

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